AGB

Für Privatkunden

// 1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen der stadichair GmbH + Co. KG (nachfolgend stadichair) an Verbraucher gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

Abweichende und/oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von stadichair. Dies gilt auch für eine Abbedingung des Schriftformerfordernisses.

// 2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande mit der:

stadichair GmbH + Co. KG
LENKWERK, Am Stadtholz 24
33609 Bielefeld

Umsatzsteuer-ID: DE335520866
Handelsregister: Amtsgericht Bielefeld, HRA 16960
Vertretungsberechtigte Geschäftsführerin ist Sina Henkefend.

// 3. Vertragsschluss

Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern nur eine Aufforderung zur Bestellung dar. Durch Anklicken des Buttons (Kaufen) geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Waren ab. Ihr Kaufvertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

Die Angebote von stadichair sind grundsätzlich freibleibend. stadichair behält sich für die Annahme des Auftrages eine Frist von 3 Tagen vor. Die im Online-Shop etc. abgebildeten Fotos von Produkten können aufgrund von Verbesserungen, den naturgemäßen Abnutzungserscheinungen der verwendeten, recycelten Materialien oder Veränderungen der Bezugsquellen von den gelieferten Artikeln/Verpackung abweichen. Für Produkte, welche von Natur aus in Ihrer Beschaffenheit einzigartig (in diesem Fall gebrauchte Stadionsitzschalen) sind, entfällt ein Gewährleistungsanspruch für die jeweilige Komponente. 

Sind bestellte Produkte nicht mehr lieferbar und können auch anderweitig nicht mehr beschafft werden, hat stadichair das Recht, von der Lieferung der betroffenen Produkte zurückzutreten. Der Kunde wird hierüber unverzüglich informiert. Beträge für bereits bezahlte Waren werden umgehend zurück überwiesen, sollte der Kunde keine Ersatzlieferung durch ein Alternativprodukt wünschen.

// 4. Lieferbedingungen

Bestellte Produkte werden nach Zahlungseingang so schnell wie möglich mit DHL GoGreen, dem klimaneutralen Versand mit DHL versendet, maximal aber innerhalb der auf den Produktdetailseiten angegebenen Lieferfrist. Eine Lieferung kann unter normalen Umständen bis zu 3 Tage dauern. Dies gilt, sofern die Ware auf Lager ist. Falls das nicht der Fall ist, so beträgt die Lieferzeit bis zu vier Wochen, die für Produktion und den Versand benötigt werden. Für Verpackung und Versand innerhalb Deutschlands wird  eine Versandkostenpauschale von 7,95 Euro erhoben. Lieferungen außerhalb von Deutschland, sofern nicht angeboten, werden nach Rücksprache über das Kontaktformular gerne angeboten.

// 4.1 TRANSPORTSCHÄDEN

Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und ggf. die Annahme zu verweigern. Transportschäden sind immer unverzüglich an uns per Mail und entsprechenden Fotos des Schadens zu melden.

Bitte versetzt den Karton inklusive Inhalt in den Originalzustand bei Warenannahme. Eine Anzeige aufgrund eines Transportschadens kann nur im Originalzustand bei Warenannahme entgegen genommen werden. Sollte eine Meldung erst nach mehr als 3 Tagen nach Emfpang der Ware bei uns eingehen, kann diese nicht mehr als Transportschaden bei unserem Versanddienstleister DHL Paket GmbH geltend gemacht werden.

// 5. Zahlung

Die Lieferung erfolgt immer erst nach Zahlungseingang. Vor Ort ist eine Zahlung mit allen gängigen EC- und Kreditkarten sowie Apple und Google Pay möglich. Ebenfalls nehmen wir den Rechnungsbetrag auch gerne passend in Bargeld entgegen. 

// 6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware Eigentum der stadichair GmbH + Co. KG.

// 7. Widerrufsrecht

Wenn Sie Verbraucher sind (also eine natürliche Person, die die Bestellung zu einem Zweck abgibt, der weder Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann), steht Ihnen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht zu, sollte dies im jeweiligen Produkt nicht anders vermerkt sein. Machen Sie als Verbraucher von Ihrem Widerrufsrecht nach Ziffer 4.1 Gebrauch, so haben Sie die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.

Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden

// 8. Widerrufsbelehrung¹

// 8.1 Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Vertragserklärungen können innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

stadichair GmbH + Co. KG
LENKWERK, Am Stadtholz 24 – 26
D – 33609 Bielefeld

post@stadichair.de

+49 151 56063947

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Weiterleitung zur Seite Hilfe) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster- Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auch auf unserer Webseite (Internet-Adresse einfügen) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

// 8.2 Folgen des Widerrufs

Im Fall eines wirksamen Widerrufs sind die bereits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogenen Nutzungen herauszugeben. Kann die empfangene Sache ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewährt werden, muss insoweit gegebenenfalls Wertersatz geleistet werden. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Der Prüfungsumfang bei den Produkten umfasst das Öffnen der Transportverpackung, jedoch nicht das Herausnehmen aus der Selbigen.

Im Übrigen kann die Wertersatzpflicht vermieden werden, in dem die Sache nicht wie Eigentum in Gebrauch genommen wird und alles unterlassen wird, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Wie in den AGB unter “1. Lieferbedingungen” vereinbart, hat der Verbraucher die Versandkosten zu übernehmen. Damit sind vom Käufer auch die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der Bestellten entspricht. Andernfalls ist die Rücksendung kostenfrei.

Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen nach Absendung der Widerrufserklärung erfüllt werden. Vom Widerrufsrecht ausgenommen sind Waren die nach Kundespezifikationen angefertigt werden, eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Das Gleiche gilt für Sonderangebote und Restposten.

– Ende der Widerrufsbelehrung –

(¹ Diese Widerrufsbelehrung gilt nicht für die getrennte Lieferung von Waren.)

// 9. Gewährleistung

Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Sollte es sich bei dem Käufer um ein Unternehmergeschäft handeln, sind die Rechte des Käufers wegen Mangel ausgeschlossen. Bei dem Kauf von Produkten, bei welchen einzelnen Produktkomponenten aufgrund ihrer Eigenschaft einzigartig sind, ist das Recht auf Gewährleistung für diese Produktkomponente ausgeschlossen.

// 10. GERICHTSSTAND

Bei Verträgen mit Kaufleuten, mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen wird als ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, der Sitz des Verkäufers, vereinbart.

// 11. Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind zur Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit. Die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist: Universalschlichtungsstelle des Bundes Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl am Rhein, www.verbraucher-schlichter.de. Zur Beilegung der genannten Streitigkeiten werden wir in einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Stelle teilnehmen.

Alternativ:

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Nähere Informationen sind unter dem folgenden Link verfügbar: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet.

// 12. Weiteres

Druckfehler, Irrtümer, Preis- und Packungsänderungen vorbehalten. Sollte ein Teil dieser Vereinbarungen nicht wirksam sein, so sind die übrigen Bestandteile der Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht betroffen. Die jeweils angegebene Sitzhöhe dient der Orientierung und kann in Einzelfällen je nach Stadionsitzschale (Hersteller und/oder Modell) in einem Bereich vom maximal 4 cm nach unten (also < 50 // 75 // 85 cm Sitzhöhe) und 2 cm (> 50 // 75 // 85 cm Sitzhöhe) nach oben variieren. 

 

Für Geschäftskunden

1. Allgemeines und Geltungsbereich

Verwenderin dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die stadichair GmbH + Co. KG, vertreten durch den Geschäftsführer, Lenkwerk, Am Stadtholz 24-26, 33609 Bielefeld. Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Abwicklung aller von uns durchgeführten Verkäufe und Lieferungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt haben. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch, wenn wir dem Kunden vorab technische Dokumentationen, sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen überlassen haben. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird, andernfalls handelt es sich um branchenübliche Näherungswerte.

3. Überlassene Unterlagen

3.1. An allen in Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Kunden schriftlich unsere ausdrückliche Zustimmung. Sollte ein Vertrag nicht zustande kommen, sind diese Unterlagen uns unverzüglich zurückzusenden und im Übrigen zu vernichten. 

3.2. Stellt der Kunde Zeichnungen oder technische Unterlagen über die zu liefernde Ware oder ihre Herstellung zur Verfügung, ist uns gestattet aus Gründen der Beweissicherung Abschriften u.ä. auf unsere Kosten anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, ohne die noch jeweils hinzuzurechnende Mehrwertsteuer in der am Tag der Rechnungsstellung jeweilig geltenden Höhe. 

4.2. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Verpackung, Fracht, Aufladen und Abladen. Zusätzlich vereinbarte Nebenleistungen werden gesondert berechnet. Sofern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Kunde. 

4.3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder der Rechnung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf unser genanntes Konto zu erfolgen. Der Abzug von Skonto ist nur bei vorheriger schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig. 

4.4. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, wird unsere Forderung zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst, einer gesonderten Mahnung bedarf es hierzu nicht. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 

4.5. Sofern eine Festpreisabrede nicht getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material-, Fracht- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.

5. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

5.1. Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nicht zu, es sei denn seine Gegenansprüche sind unbestritten, von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. 

5.2. Wird unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet (z.B. Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und -gegebenenfalls nach Fristsetzung- zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Spezialanfertigungen können wir den Rücktritt sofort erklären. Die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.

6. Lieferzeit, Gefahrübergang

6.1. Terminzusagen sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich durch uns als verbindlicher Liefertermin bestätigt wurden; im Übrigen sind unsere Lieferfristen unverbindlich. 

6.2 Dem Kunden ist es gestattet 3 Wochen nach Überschreitung des unverbindlichen Liefertermins uns schriftlich aufzufordern binnen einer angemessenen Frist von mindestens 3 weiteren Wochen zu liefern. Eine Überschreitung der vereinbarten Lieferzeit berechtigt den Kunden erst zum Rücktritt, nach dem dieser uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese nicht eingehalten wurde. Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich ansonsten nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich. Eine angemessene Nachfristsetzung seitens des Kunden ist auf mindestens 3 Wochen zu bemessen. 

6.3. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technisch erforderlichen Fragen zur Ausführung des Auftrags voraus und stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung unserer Zulieferer. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt zudem die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der erforderlichen Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. 

6.4. Können wir verbindliche Lieferfristen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten, werden wir den Kunden informieren und eine nach den Umständen angemessene, neue Lieferfrist bestimmen. Ist die Leistung auch in der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung wird erstattet. 

6.5. Alle nicht von uns zu vertretenden Ereignisse, namentlich Fälle der höheren Gewalt (z.B. Krieg, Blockade, Feuer, Aufruhr, Streik, Betriebsstörungen bei Vorlieferanten und beim Verkäufer) sowie unvorhersehbare behördliche Maßnahmen berechtigen uns nach eigenem Ermessen entweder vom Vertrag zurückzutreten, im Rahmen des Möglichen Teillieferungen zu erbringen oder den Zeitpunkt der Lieferung um die Dauer des hindernden Ereignisses hinauszuschieben. 

6.6. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder wir uns im Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Ein Recht darüberhinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, ist auf die Fälle des Verzuges beschränkt, in denen uns oder unseren Erfüllungsgehilfen eine mindestens grob fahrlässige Vertragsverletzung nachgewiesen wird. 

6.7. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden versandt, so geht mit der Absendung der Ware, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über. Dies unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt, oder wer die Frachtkosten trägt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Wir behalten uns das Eigentum an dem Vertragsgegenstand bis zur Erfüllung sämtlicher uns gegenüber dem Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. 

7.2. Der Kunde ist während des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, den Vertragsgegenstand pfleglich zu behandeln und auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasser ausreichend zum Neuwert zu versichern. Etwaige Ersatzansprüche gegen den Versicherer werden bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an uns abgetreten. Der Kunde hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt. 

7.3. Im Falle einer Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt diese stets für uns. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des in Rechnung gestellten Preises unseres Vertragsgegenstandes zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend im Falle der untrennbaren Vermischung oder Verbindung des Liefergegenstandes mit uns nicht gehörender Ware. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für uns mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. 

7.4. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt; er tritt uns bereits jetzt -ohne dass es weiterer Erklärungen bedarf- seinen Anspruch aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware mit allen seinen Nebenrechten in Höhe des Rechnungsbetrages (inkl. MwSt.) sicherungshalber ab, und zwar unabhängig davon, ob der Vertragsgegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Die Abtretung gilt einschließlich etwaiger Saldoforderungen. Der uns abgetretene Forderungsanteil ist vorrangig zu befriedigen. Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung bis auf Widerruf ermächtigt. Bei Vorliegen berechtigter Interessen, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Einziehungsbefugnis des Kunden zu widerrufen. Auf Verlangen sind uns die Höhe der abgetretenen Forderung, die Person des Schuldners sowie sonst alle zum Einzug erforderlichen Angaben bekanntzugeben, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung anzuzeigen. 

7.5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns. 

7.6. Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir auch ohne Fristsetzung berechtigt, die Herausgabe der Ware zu verlangen und/oder -erforderlichenfalls nach Fristsetzung- vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Ware liegt keine Rücktrittserklärung unsererseits, es sei denn wir erklären dies ausdrücklich. Im Falle der Zurücknahme der Ware sind wir zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden -abzüglich angemessener Verwertungskosten- anzurechnen.

8. Haftung für Sachmängel

8.1. Für die Freiheit der Ware von Sach- und Rechtsmängeln haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. 

8.2. Die Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nach § 377 HGB -bereits bei einer ggf. durchzuführenden  Erstmusterprüfungnachgekommen ist. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern, o.ä. unseres Kunden zu liefern haben, übernimmt dieser das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck. 

8.3. Bei der Lieferung von Sachen leisten wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Der Kunde hat uns eine angemessene Frist für die Nacherfüllung einzuräumen. Ein Fehlschlagen der Nachbesserung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch anzunehmen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Rücktritt verlangen. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung und die §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt. Unberührt bleibt auch das Recht des Kunden nach Ziff. 9 dieses Vertrages Schadensersatz zu verlangen. 

8.4. Ansprüche auf Rückabwicklung und/oder Zahlung von Schadensersatz bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Kunden oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. 

8.5. Gewährleistungsansprüche und Schadensersatzansprüche gegen uns, die im Zusammenhang mit einem Mangel der Ware stehen, verjähren in 12 Monaten ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht für den Fall, dass es sich um einen Lieferregress gem. §§ 478, 479 BGB handelt. Insoweit gelten die gesetzlichen Vorgaben. 

8.6. Die Verjährungsfrist nach 8.5. gilt jedoch mit folgender Maßgabe: a) die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit wir eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen haben, b) die Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle -nicht in der Lieferung einer mangelhaften Sache bzw. der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender- schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, in den Fällen einer schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 

8.7. Alle Beanstandungen, als auch Rechte des Kunden wegen Mängeln sind in Textform, also z.B. per Brief, Telefax oder E-Mail an uns zu richten.

9. Haftung für sonstige Schäden

9.1. Ist der Kunde aus gesetzlichen Gründen nicht zur Auflösung des Vertragsverhältnisses (insbesondere durch Rücktritt oder Anfechtung) berechtigt und verweigert er auch nach Ablauf einer ihm von uns gesetzten 14-tägigen Nachfrist zur schriftlichen Bestätigung der weiteren ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung, diese, so hat der Kunde Schadensersatz in Höhe von 15 % der Brutto-Auftragssumme zu leisten, soweit wir keinen höheren Schaden nachweisen. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Pauschale sei. Uns bleibt vorbehalten, einen über diesen Pauschalbetrag hinausgehenden Schaden durch eine gegebenenfalls eingetretene Wertminderung der Ware ergänzend geltend zu machen. 

9.2. Im Falle von durch den Kunden verschuldeten Verzögerungen betreffend die An- bzw. Abnahme der Ware, die nach schriftlicher Ankündigung entstanden sind, sind wir berechtigt, unsere hierdurch entstandenen Mehraufwendungen in Rechnung zu stellen; sowie Lagergebühren in Höhe der ortsüblichen Sätze zu erheben. Dem Kunden wird ausdrücklich gestattet, nachzuweisen, dass im konkreten Fall ein Schaden nicht entstanden ist oder der Schaden wesentlich geringer ist. 

9.3. Die Haftung für angeliefertes Material des Kunden sowie Folgekosten ist auf maximal den Auftragswert beschränkt. Trotz sorgfältiger Arbeit lässt sich Ausschuss technisch nicht gänzlich vermeiden. Eine Prüfung der vom Kunden vorgegebenen Materialeigenschaften erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers. Von uns vorgeschlagene Bearbeitungsabläufe, zu verwendendes Material usw. entbinden den Kunden nicht, die Verwendbarkeit für seine Belange selbst zu prüfen.

10. Sonstiges

10.1. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. 

10.2. Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel. 

10.3. Abweichend von Absatz 2 sind auch formlos getroffene Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages wirksam, wenn sie im Einzelfall getroffen und individuell mit dem Kunden vereinbart sind (Individualabreden im Sinne von § 305b BGB).

10.4 Die jeweils angegebene Sitzhöhe dient der Orientierung und kann in Einzelfällen je nach Stadionsitzschale (Hersteller und/oder Modell) in einem Bereich vom maximal 4 cm nach unten (also < 50 // 75 // 85 cm Sitzhöhe) und 2 cm (> 50 // 75 // 85 cm Sitzhöhe) nach oben variieren. 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand – Anwendbares Recht

11.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für die Lieferung des Kaufgegenstandes, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

11.2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist für sämtliche gegenwärtige und künftige Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis unser Geschäftssitz ausschließlicher Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. 

11.3. Für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, Anwendung. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.